Bebauungsplanentwurf "Hofstatt"


Der Gemeinderat der Gemeinde Dußlingen hat am 06.04.2017 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, für den Bereich “Hofstatt” einen Bebauungsplan aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde am 13.04.2017 ortsüblich bekannt gemacht.

In seiner öffentlichen Sitzung am 20.07.2017 hat der Gemeinderat den Entwurf des Bebauungsplanes “Hofstatt” gebilligt und gleichzeitig beschlossen, nach § 3 Abs. 1 BauGB die Öffentlichkeit und gem. § 4 Abs. 1 BauGB die Behörden und die Träger öffentlicher Belange frühzeitig am Verfahren der Bauleitplanung zu beteiligen.
Der Planteil des Entwurfs ist im Anschluss als Dowload einsehbar.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Die Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage von Montag, 07.08.2017 bis einschließlich Montag, 11.09.2017 beim Bürgermeisteramt Dußlingen, -Bauamt- Zimmer E.16, Rathausplatz 1, 72144 Dußlingen während den üblichen Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 8.00 Uhr bis 11.45 Uhr und Dienstagnachmittag von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr) statt.
Während der Auslegungsfrist können schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen bei der Gemeinde Dußlingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Abgabe der Anschrift des Verfassers zweckmässig.
Es wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag auf Normenkontrolle nach § 47 VwGO unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Beteiligung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Dußlingen, 21.07.2017

Thomas Hölsch
Bürgermeister