Parken

Parkraumbewirtschaftung im Bereich Bahnhofstraße, Hechinger Straße und Wilhelm-Herter-Straße

 
An folgenden Standorten sind die Parkscheinautomaten zur Umsetzung des Parkierungskonzeptes aufgestellt:

  • Bahnhofstraße – Bahnhof (im Bereich des Parkplatzes)
  • Bahnhofstraße – Bahnunterführung
  • nördliche Hechinger Straße (gegenüber der Arztpraxis Hechinger Straße 14)
  • südliche Hechinger Straße (kath. Gemeindehaus)
  • Wilhelm-Herter-Straße (Höhe Gebäude 13)

Das Parken auf den Parkplätzen in der Bahnhofstraße, dem öffentlichen Parkplatz beim Bahnhof, den Parkplätzen bei der Bücherei bzw. dem Rathaus, innerhalb der Parkflächenmarkierungen in der Bahnhofstraße, der Hechinger Straße (bis zur Einmündung Uhlandstraße) und in der Wilhelm-Herter-Straße (zwischen Bürgerpark und Apotheke) ist ab einer Parkdauer von 2 Stunden und mehr gebührenpflichtig.
 
Von Montag bis Samstag in der Zeit von 6.00 Uhr bis 19.00 Uhr wird der o.g. Bereich gebührenpflichtig bewirtschaftet.
 
Die 1. und 2. Parkstunde sind mit eingelegter Parkscheibe für Kurzzeitparker gebührenfrei.
Es muss jedoch eine Parkscheibe eingelegt werden!
 
Ab der 3. Stunde ist ein Parkschein zu lösen.
Hierbei fällt eine Parkgebühr in Höhe von 0,50 € pro Stunde an. Die Tageshöchstgebühr beträgt 3,00 €. Es kann auch ein Wochentarif in Höhe von 20,00 € gelöst werden.
Beim Lösen eines Parktickets werden ebenfalls 2 kostenlose Stunden berücksichtigt.
 
Es werden keine Anwohnerparkausweise ausgestellt.
 
Wir bitten um Beachtung!

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