Gartenfeste – Grillsaison

Grillrost mit Würstchen und Fleisch

Wenn es abends lange hell ist und man bei angenehmen Temperaturen bis spät abends unter freiem Himmel sitzen kann, ist Saison für Garten- und Grillfeste.
Was des einen Freud´ ist, kann des anderen Leid sein.
Nicht immer ist der Gebäude- oder Grundstücksbesitzer erfreut, wenn nebenan eine zünftige Fete steigt.
Häufig werden bei der Gartenparty auch Tonwiedergabegeräte eingesetzt. Diese dürfen jedoch nur so betrieben werden, dass andere nicht erheblich belästigt werden. Spätestens um 22.00 Uhr sollte die Party vom Freien in die Wohnung verlegt werden, damit andere Anwohner ausreichend Schlaf finden können.
Wer im Freien grillt, sollte darauf achten, dass er zum Anzünden trockenes Holz verwendet. Mit den heutigen Grillanzündern kann sogar eine kleine Menge Holz- bzw. Grillkohle direkt entzündet werden. Damit wird auch das Grillgut schnell knusprig gebraten.
Der Grill sollte so aufgestellt werden, dass entstehender Rauch möglichst
frei abziehen kann und nicht zum Nachbarn auf die Terrasse oder in die Wohnräume geweht wird.
Bei ungünstiger Witterung (stärkerer oder böiger Wind, Regen) sollte auf das Grillen verzichtet werden. Hat der Nachbar seine Fenster geöffnet, so sollte man diesen informieren, damit die Fenster zumindest kurzzeitig geschlossen werden können.
Bei Grillkaminen, die auf Grund ihrer Größe nicht abgebaut werden, kann im Einzelfall eine Baugenehmigung erforderlich sein. In diesem Fall hat der Betreiber darauf zu achten, dass schädliche Umwelteinwirkungen vermieden bzw. auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
Nur durch gegenseitige Rücksichtnahme kann ein gutes nachbarschaftliches Verhältnis erhalten werden.